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   BVerwG, 16.02.1999 - 8 B 10.99   

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BVerwG, 16.02.1999 - 8 B 10.99 (https://dejure.org/1999,15129)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.1999 - 8 B 10.99 (https://dejure.org/1999,15129)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 1999 - 8 B 10.99 (https://dejure.org/1999,15129)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 472
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 11.19

    Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

    Nachgeholt werden kann im Verfahren gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 VwGO nur die Glaubhaftmachung (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1975 - 6 C 170.73 - BVerwGE 49, 252 ; Beschlüsse vom 3. Februar 1993 - 6 B 4.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 183 S. 56 und vom 16. Februar 1999 - 8 B 10.99 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 222 S. 4; BGH, Beschluss vom 1. Juli 1992 - IV ZB 13/90 - RuS 1993, 238 f.).
  • BVerwG, 25.06.2013 - 10 B 10.13

    Wiedereinsetzung; unverschuldete Verhinderung; Wegfall des Hindernisses;

    Entgegen der offenbar von dem Kläger vertretenen Rechtsauffassung, die sich so indes auch im Schrifttum findet (Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 60 Rn. 7), wird bei Wegfall eines Hindernisses noch innerhalb der Rechtsmittelfrist nicht etwa von diesem Zeitpunkt an ohne Weiteres eine "Überlegungsfrist" von einem Monat entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 VwGO oder von geringerer Dauer in Lauf gesetzt; vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls - insbesondere die Schwierigkeit der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs - an, ob eine über die eigentliche Rechtsmittelfrist hinausreichende zusätzliche "Beratungsfrist" einzuräumen ist (Beschluss vom 16. Februar 1999 - BVerwG 8 B 10.99 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 222 = NVwZ-RR 1999, 472; s.a. Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 60 Rn. 104).
  • OVG Sachsen, 01.12.2022 - 5 A 116/22

    Rechtliches Gehör; Wiedereinsetzung; Hindernis; Wegfall vor Fristablauf;

    Allerdings könne es sich nicht auf die zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 16. Februar 1999 - 8 B 10.99 -, juris) berufen.

    Das Verwaltungsgericht hat sich demgegenüber vielmehr bei objektivem Verständnis der Urteilsgründe der von ihm dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 16. Februar 1999 - 8 B 10/99 -, juris Rn. 4) angeschlossen ("Für diese Ansicht spricht ...") und diese anschließend auf den vorliegenden Fall angewendet, wonach bei Wegfall eines Hindernisses für die Rechtsmitteleinlegung noch innerhalb der Rechtsmittelfrist "nicht ohne weiteres" eine Überlegungsfrist nach § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO in Lauf gesetzt sei; vielmehr komme es auf die Umstände des Einzelfalls - insbesondere die Schwierigkeit der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs - an, ob eine über die eigentliche Rechtsmittelfrist hinausreichende zusätzliche "Beratungsfrist" einzuräumen sei.

  • BVerwG, 22.07.2008 - 5 B 50.08

    Beschwerdefrist und Vertretungszwang für die Einlegung der

    9 1.2.2 Bei dieser Sachlage ist der Frage nicht weiter nachzugehen, welche Bedeutung dem Umstand beizumessen ist, dass das geltend gemachte Hindernis jedenfalls am 1. April 2008 und damit noch vor Ablauf der für die Prozesshandlung vorgeschriebenen Frist weggefallen war (s. dazu Beschluss vom 16. Februar 1999 BVerwG 8 B 10.99 NVwZ-RR 1999, 472), zumal die insoweit nicht substantiierten Angaben des darlegungspflichtigen Klägers zum Krankheitsverlauf auch nicht die Annahme tragen, das krankheitsbedingte Hindernis habe bis unmittelbar vor diesem Datum angedauert.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2008 - 13 S 341/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verzögerung durch Akteneinsicht

    Zu der Frage, wann eine "Nachfrist" als Überlegungsfrist in Betracht kommt, wenn ein Hindernis im Sinn des § 60 Abs. 1 VwGO noch innerhalb der versäumten Frist entfallen ist (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 16.2.1999 - 8 B 10.99 - NVwZ-RR 1999, 472).
  • BVerwG, 06.12.2000 - 2 B 57.00

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Konsequenz der

    Weitere Wiedereinsetzungsgründe in tatsächlicher Hinsicht können nach Ablauf der Zweiwochenfrist - abgesehen von bloßen Ergänzungen und Erläuterungen - nicht mehr vorgetragen werden; nachgeholt werden kann im Verfahren gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 VwGO nur die Glaubhaftmachung (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 21. Oktober 1975 - BVerwG VI C 170.73 - BVerwGE 49, 252 ; Beschlüsse vom 3. Februar 1993 - BVerwG 6 B 4.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 183 S. 56 und vom 16. Februar 1999 - BVerwG 8 B 10.99 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 222 S. 4; BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 1992 - IV ZB 13/90 - RuS 1993, 238 f. m.w.N. und vom 10. Februar 1994 - VII ZB 25/93 - VersR 1994, 1368 f. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2020 - 12 E 91/20
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1999 - 8 B 10.99 -, juris Rn. 4.
  • OVG Niedersachsen, 25.05.2001 - 4 LA 1506/01

    Antragsfrist; Prozesskostenhilfe; Rechtsmittel; Rechtsmittelfrist; Versäumung;

    Dieser Rechtsprechung haben sich u.a. der Bundesfinanzhof (vgl. Urt. v. 27.11.1991 - III B 566/90 -, BFH/NV 1992, 686) und - mit Einschränkungen - das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) angeschlossen (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 16.2.1999 - BVerwG 8 B 10.99 -, Buchholz 310, § 60 VwGO Nr. 222 = NVwZ-RR 1999, 472).
  • BVerwG, 28.06.2019 - 8 PKH 3.19

    Anspruch auf Rehabilitierung nach dem Verwaltungsrechtlichen

    Entsprechend § 144 Abs. 4 VwGO hat daher die Beschwerde auch insoweit keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1999 - 8 B 10.99 - Buchholz 310 § 60 Nr. 222 S. 3 ff.).
  • BVerwG, 29.07.2004 - 9 B 23.04

    Bestehen einer richterlichen Pflicht zur Mitteilung des Verständnisses und

    3 Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen für die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vorlagen, waren nur die zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags innerhalb der Antragsfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO vorgetragenen Tatsachen zu berücksichtigen, und außerdem war festzustellen, ob diese Tatsachen bis zum Abschluss des Verfahrens über den Wiedereinsetzungsantrag glaubhaft gemacht worden sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Februar 1968 BVerwG II C 16.64 Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 53 S. 20 und vom 21. Oktober 1975 BVerwG VI C 170.73 BVerwGE 49, 252 ; Beschluss vom 16. Februar 1999 BVerwG 8 B 10.99 Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 222 S. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2017 - 11 A 2572/15

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Versagung der Wiedereinsetzung in die

  • VG Berlin, 24.08.2022 - 4 K 434.18

    Familiennachzug: Zweiter Visumsantrag der Eltern zum Nachzug zu ihrem

  • VG Regensburg, 10.04.2017 - RO 3 K 17.31311

    Ablehnung eines Antrags auf Widereinsetzung in den vorigen Stand

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